Sie benötigen ein amtsärztliches Gutachten (in der Fahrschule abzugeben).
Kosten ca € 29,- (kein Krankenschein).
Liste der befugten Ärzte im 10. Bezirk |
Anmeldung in der Fahrschule
Ihre Anmeldung zur Ausbildung muss persönlich vom Führerscheinwerber im Büro unserer Fahrschule durchgeführt werden.
Die Anmeldung bei der Behörde wird von der Fahrschule durchgeführt.
Ausgenommen: Begleiter § 122 und L17.
In der Fahrschule abzugeben sind: Kopie Reisepaß Kopie Meldezettel Kopie Heiratsurkunde (bei Namensänderung) Original Amtsarztgutachten Original Haftschalenbefund Kopie EHK 1 Paßbild |
Anmeldung bei der Behörde
Die Anmeldung bei der Behörde wird von der Fahrschule durchgeführt.
Ausgenommen: Begleiter § 122 und L17
Ausbildung mit §122 oder L17:
Der Bewerber wird von der Fahrschule angemeldet.
Der Begleiter muss sich direkt im Verkehrsamt Wien 1090 Wien
Josef Holaubek Platz Nr. 1 oder bei seiner zuständigen BH anmelden
.
Zur Anmeldung des Begleiters sind mitzunehmen:
Kopie des amtsärztlichen Gutachten vom Bewerber
Führeschein des Begleiters
Zulassungsschein des privaten Kfz.
Anträge für die Ausbildung ( Fahrschule )
|
Ausbildungsmöglichkeiten in unserer Fahrschule:
"Code 111"
"AV" Führerschein
"A" Führerschein
"B" Führerschein
"L17" Führerschein
"B" Führerschein mit §122 |
Code 111
Voraussetzungen:
Kein Theorieunterricht
Keine Prüfung
Führerschein "B" mindestens 5 Jahre
6 Fahrstunden in einer Fahrschule
neuer Führerscheinantrag ( Fahrschule )
Ausbildungsbestätigung der Fahrschule |
"AV" Führerschein ( Vorstufe A )
Voraussetzungen:
Antragstellung ab den 17 Lebensjahr
Praktische Prüfung ab den 18 Lebensjahr
Ausbildung im Rahmen einer Fahrschule
36 Lektionen Theoriekurs
12 Lektionen praktische Ausbildung
Lenkerprüfung
Nach 2 Jahren automatisch "A" Führerschein |
"A" Führerschein
Voraussetzungen:
2 Jahre "AV" Führerschein ( automatisch ohne Prüfung )
Antragstellung ab den 21 Lebensjahr
Ausbildung im Rahmen einer Fahrschule
bei Führerscheinergänzung: 8 Lektionen Theoriekurs
ohne Führerscheinergänzung: 36 Lektionen Theoriekurs
12 Lektionen praktische Ausbildung
Lenkerprüfung |
"B" Führerschein
Voraussetzungen:
Antragstellung ab den 17 Lebensjahr
Computerprüfung bereits 6 Monate vor dem 18 Geburtstag
Praktische Prüfung ab den 18 Geburtstag
Ausbildung im Rahmen einer Fahrschule
36 Lektionen Theoriekurs
12 Lektionen praktische Ausbildung (ohne Hauptschulung)
HAUPTSCHULUNG: mind. 2 Fahrstunden abhängig vom Talent des Schülers
Lenkerprüfung |
"B" Führerschein mit §122
Voraussetzungen:
Antragstellung ab den 17 Lebensjahr
36 Lektionen Theoriekurs
12 Lektionen praktische Ausbildung mit der Fahrschule
1000 km mit dem Privatfahrzeug mit Fahrtenbuch
Computerprüfung ( Fahrschule) bereits 6 Monate vor dem 18 Geburtstag
Praktische Prüfung mit Privatfahrzeug und Ausbildner oder Fahrschule ab 18 Jahre |
"B" Führerschein mit "L17"
Voraussetzungen: des Bewerbers:
Vollendung des 16 Lebensjahres
Verkehrszuverlässigkeit ( Polizei)
Nachweis der geistigen und körperlichen Reife (Arzt)
Namhaftmachung von höchstens 2 Begleitern
36 Lektionen Theoriekurs
insgesamt 21 Lektionen praktische Ausbildung inkl.
6 Stunden begleitender Schulung mit Fahrlehrer im privaten Kfz.
3000 km. private Ausbildung mit Fahrtenbuch
Fahrprüfung erst ab den 17 Geburtstag
Voraussetzungen: des Begleiters:
Zustimmungserklärung des Erziehungsberechtigten
Lenkerberechtigung mindesten 7 Jahre
3 Jahre Fahrpraxisnachweis
3 Jahre keine schweren Verkehrsübertretungen |
Dr. Maria LANDKAMMER
Sapphogasse 14/3
Tel: 688 44 44
Dr. Gerhard SOBOTKA
Neilreichgasse 26/4
Tel: 606 06 00
Dr. Renate SOCK
Alfred Stix Platz 2/19
Tel: 615 02 71
Dr. Sylvia TIEDEMANN
Buchengasse 68/7-8
Tel: 604 22 22
Dr. Helmut WUTZL
Zur Spinnerin 22
Tel: 602 45 62
Dr.Michael FAHSL
Leebgasse 56/1
Tel: 604 34 63
zurück
|