LENKBERECHTIGUNG

  • Motorräder mit oder ohne Beiwagen mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm, einer Motorleistung von max. 11 kW (15 PS) und einem Verhältnis von Leistung zu Eigengewicht von max. 0,1 kW/kg
  • dreirädrige Kraftfahrzeuge (mit drei symmetrisch angeordneten Rädern ausgestattete Kraftfahrzeuge mit einem Motor und Hubraum von mehr als 50 ccm bei innerer Verbrennung oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h) mit einer Leistung von nicht mehr 15 kW
  • Die Klasse A1 umfasst außerdem auch die Fahrzeuge der Klasse AM

 

 

VORAUSSETZUNGEN

  • Das erforderliche Mindestalter für den Ausbildungsbeginn beträgt 15 ½ Jahre.
  • Für den Erwerb der Führerscheinklasse A1 ist ein ärztliches Gutachten erforderlich. Bei Ergänzungsausbildungen ist ein neues ärztliche Gutachten aber nur erforderlich, wenn das letzte Gutachten am Tag der Fahrprüfung älter als 18 Monate ist.
  • Es ist möglich, gleichzeitig auch mit der L17-Ausbildung für die Klasse B zu beginnen.
  • Spätestens bis zur theoretischen Prüfung ist ein Erste Hilfe Kurs zu absolvieren.

 

 

ANMELDUNG

Bitte bringen Sie zur Anmeldung in die Fahrschule folgendes mit:

  • Ihren amtlichen Lichtbildausweis
  • Ihren Meldezettel
  • Ein aktuelles U-Passbild

 

 

AUSBILDUNG

Im Theoriekurs erfahren Sie nicht nur alle wichtigen Inhalte um die Computerprüfung zu bestehen, Sie profitieren vor allem von der langjährigen Motorradpraxis der Vortragenden. Mit vielen Tipps und Hinweisen verhilft er Ihnen in einen optimalen Einstieg in die Welt des Motorradfahrens.

 

Für die praktische Ausbildung der Klasse A1 sind mindestens 14 Lektionen vorgeschrieben, wobei die ersten Einheiten als Grundausbildung am Übungsplatz durchgeführt werden. Sobald Sie sich eine ausreichende Fahrsicherheit antrainiert haben, werden Sie vom Fahrlehrer schrittweise in die Fahrdynamik auf öffentlichen Straßen eingeführt. Sie werden bei den Ausfahrten per Funk vom Fahrlehrer geleitet und erlernen so eine sichere und vorausschauende Fahrweise mit dem Motorrad.

 

 

PRÜFUNG

Eine interne Vorprüfung hilft die Erfolgschancen bei der Hauptprüfung realistisch einzuschätzen. Die Computerprüfung findet in unserer Fahrschule grundsätzlich Dienstagvormittag statt und kann nach Abschluss der Theorieausbildung frühestens mit 15 ½ absolviert werden.

 

Den Termin für die praktische Prüfung erhalten Sie gleich nach der bestandenen Computerprüfung.

 

 

FÜHRERSCHEIN

Sie erhalten gleich nach der bestandenen Fahrprüfung einen vorläufigen Führerschein, mit dem Sie innerhalb der folgenden vier Wochen in Österreich fahren dürfen. Der Kartenführerschein wird Ihnen nach Einzahlung der behördlichen Gebühren mit der Post zugestellt.

 

 

MEHRPHASENAUSBILDUNG

Die Ausbildung für die Klasse A1 unterliegt dem Mehrphasen-Ausbildungssystem. Nähere Informationen erhalten Sie hier

 

 

AUFSTIEG IN EINE HÖHERE KLASSE

Um schwerere Motorräder lenken zu dürfen ist der Erwerb der Klasse A2 oder A erforderlich. Nähere Informationen finden Sie bei der jeweiligen Führerscheinklasse.

 

Einem Bewerber um eine Lenkberechtigung der Klasse A1, der seit mindestens zwei Jahren ununterbrochen im Besitz des Code 111 ist, kann die absolvierte praktische Ausbildung angerechnet werden.

 

Sollten Sie noch keine eigene Motorradausrüstung besitzen, stellen wir Ihnen für Ihre Fahrausbildung kostenlos Sturzhelm, Motorradjacke und Handschuhe zur Verfügung!

+43 (1)  604-22-20

office@fahrschule-heinrich.at

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