LENKBERECHTIGUNG

  • Motorräder mit oder ohne Beiwagen (ohne kW/PS Limit)
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge
  • Die Klasse A2 umfasst außerdem auch die Fahrzeuge der Klasse AM, A1 und A2

 

 

VORAUSSETZUNGEN

  • Für den Erwerb der Führerscheinklasse A ist ein ärztliches Gutachten erforderlich. Bei Ergänzungsausbildungen ist ein neues ärztliche Gutachten aber nur erforderlich, wenn das letzte Gutachten am Tag der Fahrprüfung älter als 18 Monate ist.
  • Die Fahrprüfung darf frühestens am 24. Geburtstag absolviert werden. Die Ausbildung in der Fahrschule kann aber schon ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden.
  • Bei zweijährigem Besitz der Klasse A2 kann die Klasse A schon mit dem 20. Geburtstag erworben werden. Auch hier kann mit der Ausbildung schon ein halbes Jahr vor dem erreichen des Mindestalters begonnen werden.

 

 

Klasse A Motorradfahren ohne Limit

ANMELDUNG

Bitte bringen Sie zur Anmeldung in die Fahrschule folgendes mit:

  • Ihren amtlichen Lichtbildausweis
  • Ihren Meldezettel
  • Ein aktuelles U-Passbild

 

 

AUSBILDUNG

Im Theoriekurs erfahren Sie nicht nur alle wichtigen Inhalte um die Computerprüfung zu bestehen, Sie profitieren vor allem von der langjährigen Motorradpraxis der Vortragenden. Mit vielen Tipps und Hinweisen verhilft er Ihnen in einen optimalen Einstieg in die Welt des Motorradfahrens.

 

Für die praktische Ausbildung der Klasse A sind mindestens 14 Lektionen vorgeschrieben, wobei die ersten Einheiten als Grundausbildung am Übungsplatz durchgeführt werden. Sobald Sie sich eine ausreichende Fahrsicherheit antrainiert haben, werden Sie vom Fahrlehrer schrittweise in die Fahrdynamik auf öffentlichen Straßen eingeführt. Sie werden bei den Ausfahrten per Funk vom Fahrlehrer geleitet und erlernen so eine sichere und vorausschauende Fahrweise mit dem Motorrad.

 

Sonderbestimmungen für Führerscheinwerber ab dem 39. Geburtstag:

Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung das 39. Lebensjahr bereits vollendet haben, müssen mindestens 16 Fahrlektionen absolvieren. Die letzten vier Fahrlektionen im Straßenverkehr werden dabei als Blockunterricht überwiegend auf Freilandstraßen gefahren.

 

 

PRÜFUNG

Eine interne Vorprüfung hilft die Erfolgschancen bei der Hauptprüfung realistisch einzuschätzen. Die Computerprüfung findet in unserer Fahrschule grundsätzlich Dienstagvormittag statt und kann nach Abschluss der Theorieausbildung frühestens mit 23 ½ absolviert werden.

 

Den Termin für die praktische Prüfung erhalten Sie gleich nach der bestandenen Computerprüfung.

 

 

FÜHRERSCHEIN

Sie erhalten gleich nach der bestandenen Fahrprüfung einen vorläufigen Führerschein, mit dem Sie innerhalb der folgenden vier Wochen in Österreich fahren dürfen. Der Kartenführerschein wird Ihnen nach Einzahlung der behördlichen Gebühren mit der Post zugestellt.

 

 

MEHRPHASENAUSBILDUNG

Die Ausbildung für die Klasse A unterliegt dem Mehrphasen-Ausbildungssystem. Die Mehrphasenausbildung der Klasse A ist insgesamt nur einmal zu absolvieren, auch wenn die Klasse A im stufenweisen Zugang erworben wird. Nähere Informationen erhalten Sie hier

 

 

AUFSTIEG IN EINE HÖHERE KLASSE

Es ist für alle ab dem 19. Jänner 2013 erteilten Motorrad-Berechtigungen ausnahmslos KEIN automatischer Aufstieg in eine stärkere Motorrad-Klasse möglich. Voraussetzungen für die Erweiterung von Klasse A2 auf A:

 

  • Mindestens 2 Jahre Besitz der Klasse A2
  • Mehrphasenausbildung für Klasse A2 (oder A1) absolviert
  • Entweder eine praktische Prüfung auf einem Motorrad der Klasse A (ohne Ausbildungsverpflichtung)oder eine praktische Schulung in der Dauer von sieben Unterrichtseinheiten auf einem Motorrad der Klasse A (ohne Prüfung)

 

 

DIREKTER AUFSTIEG IN EINE HÖHERE KLASSE

Es ist theoretisch auch möglich, die Führerscheinklasse A zu erwerben, ohne die zweijährige Wartezeit in der Klasse A2 erfüllen zu müssen. Die folgenden Voraussetzungen müssen allerdings gegeben sein:

 

  • Erreichtes Mindestalter (24 Jahre)
  • Die Theorieausbildung wird komplett angerechnet und muss nicht wiederholt werden
  • Die Theorieprüfung für das Grundwissen wird ebenfalls angerechnet
  • Innerhalb von 18 Monaten seit der Theorieprüfung mit dem A-Modul, kann diese angerechnet werden. Andernfalls ist eine neuerliche Theorieprüfung über das A-Fragenpaket erforderlich
  • Die praktische Ausbildung ist komplett (14 Fahrlektionen, 16 Fahrlektionen für die Altersklasse 39+) vorgeschrieben
  • Die Fahrprüfung ist ebenfalls vorgeschrieben

 

Sollten Sie noch keine eigene Motorradausrüstung besitzen, stellen wir Ihnen für Ihre Fahrausbildung kostenlos Sturzhelm, Motorradjacke und Handschuhe zur Verfügung!

Klasse A Motorradfahren ohne Limit

+43 (1)  604-22-20

office@fahrschule-heinrich.at

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