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Klasse BE - Schwer Anhänger

  •  Umfang der Lenkberechtigung

    Die Klasse BE umfasst ein Zugfahrzeug der Klasse B und einen Anhänger oder Sattelanhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse bis max. 3.500 kg.

 Voraussetzungen

  • Mit der Ausbildung kann frühestens ab 17 ½ Jahren begonnen werden.

  • Für den Erwerb dieser Führerscheinklasse ist ein ärztliches Gutachten erforderlich. Bei Ergänzungsausbildungen ist ein neues ärztliche Gutachten aber nur erforderlich, wenn das letzte Gutachten am Tag der Fahrprüfung älter als 18 Monate ist.

Anmeldung

Bitte bringen Sie zur Anmeldung in die Fahrschule folgendes mit:
- Ihren Reisepass oder Personalausweis
- Einen gültigen Meldezettel
- Ein aktuelles Passfoto im EU-Formats

 Ausbildung

In nur vier Unterrichtseinheiten Theorie, erhalten Sie alle Informationen, die für ein bestehen der Fahrprüfung sowie für ein verantwortungsvolles und sicheres Ziehen von Anhängern benötigt werden. Die aktuellen Kurstermine können Sie jederzeit aus dem aktuellen Kursplan entnehmen.

In den vier Praxislektionen trainieren Sie neben dem richtige An- bzw. Abkuppeln von Anhängern auch das Rückwärtsfahren in unterschiedlichen Situationen. Selbstverständlich umfasst die praktische Ausbildung auch das Fahren im öffentlichen Straßenverkehr wobei auf eine sichere und angepasste Fahrweise Wert gelegt wird. Die Fahrlektionen werden in der Regel kurz vor der praktischen Prüfung absolviert. Sollten Sie jedoch über keinerlei Fahrpraxis mit Anhängern verfügen, können zusätzliche Lektionen erforderlich sein.

Sollten Sie im Besitz einer Lenkberechtigung der Klasse B sein und den Code 96 im Führerschein eingetragen haben, darf eine Lenkberechtigung für die Klasse BE ohne theoretische und praktische Ausbildung in der Fahrschule erteilt werden. In solchen Fällen ist nur die Theorie- und Praxisprüfung zu absolvieren.

Prüfung

Eine interne Vorprüfung hilft die Erfolgschancen bei der Hauptprüfung realistisch einzuschätzen. Die Computerprüfung findet in unserer Fahrschule grundsätzlich Dienstagvormittag statt und kann nach Abschluss der Theorieausbildung frühestens mit 17 ½ absolviert werden. Den Termin für die praktische Prüfung erhalten Sie gleich nach der bestandenen Computerprüfung.

Führerschein

Sie erhalten gleich nach der bestandenen Fahrprüfung einen vorläufigen Führerschein, mit dem Sie innerhalb der folgenden vier Wochen in Österreich fahren dürfen. Der Kartenführerschein wird Ihnen nach Einzahlung der behördlichen Gebühren mit der Post zugestellt.